Rauchmelder

Rauchmelder

 

Für Rauchmelder im Allgemeinen spricht vieles. Setzten Sie bei einem so lebenswichtigen Thema auf Markenqualität. Unsere Mitarbeiter sind für die Montage und die Wartung der Rauchwarnmelder speziell zertifiziert.

Rauchwarnmelder Information

 

Seit dem 1. Januar 2015 ist die Anschaffung und Anbringung der Rauchwarnmelder  in privaten Haushalten in ganz Hessen Pflicht.

Ein Rauchmelder kann im Ernstfall Leben retten: „70 Prozent aller Brandopfer sterben nachts in ihren eigenen vier Wänden. 95 Prozent davon sterben aber nicht durch das Feuer, sondern durch eine Rauchvergiftung.“

Das liegt daran, dass in der Tiefschlafphase der Geruchssinn des Menschen weitestgehend ausgeschaltet ist. Allein drei bis vier Atemzüge würden ausreichen, um an einer Rauchvergiftung zu sterben. Hier kommt dann der Rauchmelder zum Einsatz. Er verschafft den Bewohnern eines Hauses im Brandfall die Möglichkeit, sich in Sicherheit zu bringen.


Diese Wohnungen betrifft die Rauchmelderpflicht Hessen:

  • alle Neubauten und alle Umbauten seit Juni 2005
  • alle Bestandswohnungen (Wohnungen, die bereits vor Juni 2005 bestanden haben) mussten bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden


So viele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:

  • Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmerjedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.


Wer ist für den Einbau zuständig?

  • Die Eigentümer der Wohnung sind nach der HBO für die Montage der Rauchmelder verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist jedoch der Mieter verantwortlich.